Der Ablauf einer Immobilienauktion im Detail

Die Vereinte Immobilien Auktionatoren GmbH wurde von den jeweiligen Immobilieneigentümern beauftragt, die jeweils angebotene Immobilie im Rahmen einer Auktion zu verkaufen. Es handelt sich also um keine Zwangsversteigerung, sondern um eine freiwillige Auktion.

Die Rahmendaten der Objekte können Sie auf unserer Homepage www.via-hamburg.de einsehen. Sofern Sie die vollständigen Unterlagen, z.B. für eine Finanzierungsanfrage bei Ihrer Bank, benötigen, können Sie diese ebenfalls auf unserer Homepage im Download-Bereich herunterladen oder erhalten einen Link zum Download. Dafür müssen Sie sich zuvor jedoch bei uns kostenlos registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und wird abgefragt, wenn Sie den Link anklicken, um die vollständigen Objektunterlagen abzufordern.

Wenn Sie ein Objekt besichtigen möchten, verabreden Sie die Termine mit unseren Mitarbeitern unter Tel.: 040 – 60773140-0 oder auf unserer Homepage bei den jeweiligen Auktions-Objekten.

Der Kaufpreis ist entsprechend der jeweiligen Vertragsdaten, Zug um Zug gegen grundbuchliche Sicherung zum Zeitpunkt der Objektübergabe zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises entsteht mit dem Zuschlag und der unmittelbar anschließenden Beurkundung. Sichern Sie daher als Käufer im Vorwege die Kaufpreisfinanzierung. Hierbei stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Seite.

Die Auktion der jeweiligen Objekte findet zu den jeweils veröffentlichten Auktionstagen und -zeiten statt.

Zunächst gibt ein Vertreter des Notariats eine Erläuterung zu den rechtlichen Bedingungen einer Auktion ab. Diese Erläuterung können Sie auch hier einsehen und herunterladen.

Im Anschluss wird der Auslobungstext, also die objektspezifischen Daten des Versteigerungsobjektes, verlesen.

Der Auktionator beginnt die Auktion mit dem Aufrufen des Mindestgebotes und – im Rahmen der festgelegten Steigerungsschritte – um die Abgabe von höheren Geboten per Handzeichen.

Der Meistbietende erhält mit dem dritten Hammerschlag den Zuschlag. In Verbindung mit der notariellen Beurkundung, die unmittelbar im Anschluss an die Auktion im benachbarten Raum stattfindet, kommt der Kaufvertrag zustande. Der Kaufvertrag wird vom Ersteher, dem Verkäufer bzw. von dessen Bevollmächtigten und dem Notar unterschrieben.

Den Musterkaufvertrag sowie die allgemeinen Versteigerungsbedingungen, die Bezugsurkunde und somit Bestandteil des Kaufvertrages sind, finden Sie hier zum Nachlesen. Die allgemeinen Versteigerungsbedingungen sind beurkundet mit URNR. des Hamburger Notars Dr. Thomas Nesemann.

Die Notare unserer Auktionen sind verpflichtet, die Identität des Meistbietenden zu prüfen.
Privatpersonen benötigen zur Auktion daher Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre Steueridentifikationsnummer.
Organisationen/Unternehmen benötigen einen beglaubigten und aktuellen Handelsregisterauszug, die Gesellschafterliste, die Eigentums- und Kontrollstruktur, einen Auszug aus dem Transparenzregister und das steuerliche Identitätsmerkmal (§ 139 AO) für die Beantragung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Die jeweiligen Daten werden vom Auktionator aufgenommen, wenn Sie für ein Objekt mitbieten möchten, um eine Bieterkarte zu Beginn der Auktion zu erhalten.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang das seit 26.06.17 geltende Geldwäschegesetzes.

Die vom Käufer an das Auktionshaus zu zahlende Courtage beträgt inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer 3,57 % des Kaufpreises. Mit dem Verkäufer haben wir einen provisionspflichtigen Vertrag in gleicher Höhe abgeschlossen. Die Courtage ist mit Zuschlag fällig und zahlbar.

Die Grunderwerbssteuer für Immobilien ab einem Kaufpreis von mehr als € 2.500 beträgt – in den Ländern Schleswig-Holstein 6,5 %, in Niedersachsen sowie in Mecklenburg-Vorpommern 5,0 und in Hamburg 4,5%.

Ferner sind vom Käufer die Notar- und Gerichtsgebühren zu tragen.

Sofern nicht anders vereinbart, geht das Objekt an dem im Vertragsentwurf genannten Tag, nach vollständiger Kaufpreisbegleichung auf den Erwerber über.

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